Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Mit Unterschrift des Angebots erklären sich beide Parteien (Vermieter Miethuhn Nordhessen und Mieter) mit den AGB´s einverstanden und ein Vertrag kommt verbindlich zustande. 

Sollte dieser kurzfristig storniert werden, werden ab einem Zeitraum 2 Wochen vor Buchung 25% und bei einer Stornierung von weniger als 1 Woche 50% des angebotenen Mietpreises, exkl. Fahrtkosten, in Rechnung gestellt. 

Die Bezahlung bei Inkrafttreten des Angebotes erfolgt bei Anlieferung in bar oder bis dahin per Überweisung auf unser Konto. 

Während des Mietzeitraums ist der Mieter für das Wohl der Tiere verantwortlich. Zu dieser Verantwortlichkeit gehören: tägliches Füttern, Frischwasserversorgung, die regelmäßige Kontrolle der Sauberkeit im Stall (Reinigung des Gitters und der Kotschublade) und eine tägliche Abendkontrolle. Außerdem muss der Zaun jederzeit sicher verschlossen sein.

Des Weiteren verpflichtet sich der Mieter, bei auffälligem Verhalten, Erkranken oder Tod der Tiere (natürlich oder durch Fressfeind), sofort den Vermieter zu kontaktieren.

Das gemietete Equipment ist ebenfalls mit Sorgfalt zu behandeln. 
Ein Betreten oder Beklettern des Stalles ist verboten. 

Der Stall und die Tiere sind und bleiben Eigentum von Miethuhn Nordhessen. Die gelegten Eier bleiben natürlich im Besitz des Mieters, allerdings können wir keine Eierlege-Garantie geben, da es sich hierbei um Lebewesen handelt und wir nicht durch künstliches Stall-Licht die Legeleistung beeinflussen. Die sachgemäße Lagerung der Eier obliegt der Verantwortung des Mieters.

Der Vermieter behält sich vor, die Tiere bei nicht entsprechender Haltungsmöglichkeit (25qm offene Erd-oder Rasenfläche) wieder mitzunehmen. Hierbei fallen 50% des Angebotspreises an, inkl. 50% der angefallenen Anfahrtskosten.

Behördliche Genehmigungen, wie das Anmelden bei der hessischen Tierseuchenkasse und dem Veterinäramt sind durch uns geleistet.
Sollten wir vom Veterinäramt Wolfhagen die Info bekommen, dass die Vogelgrippe ausgebrochen ist, werden wir umgehend der Stallpflicht nachkommen und unsere Hühner bei Ihnen abholen, um sie bei uns unterzubringen. Für diesen außergewöhnlichen Fall erstatten wir Ihnen natürlich die zu viel geleistete Zahlung zurück und berechnen nur die tatsächliche Mietzeit.

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